- Ansprache des Vorsitzenden des Vorstandes
Der Deutsche Sozialrechtsverband wurde am 3. Februar
1965 in Essen als Deutscher Sozialgerichtsverband
gegründet. Er dient der Pflege des Sozialrechts in
Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt steht das Recht
der Sozialleistungen, die von den
Sozialversicherungsträgern, dem Staat sowie den
Gemeinden und Gemeindeverbänden an die sozial zu
sichernden und zu fördernden Personen erbracht werden.
Mit der 1982 vollzogenen Umbenennung in Deutscher
Sozialrechtsverband war keine Neuorientierung der
verbandlichen Zwecke verbunden. Vielmehr sollte damit
dem Missverständnis berufsständischer Orientierung
vorgebeugt und die sachbezogene Zielsetzung auch
äußerlich zum Ausdruck gebracht werden.
Der angesprochene Rechtsbereich ist für die ganze
Bevölkerung von größter Bedeutung: für die, die sozial
gesichert und gefördert werden; für die, welche die
Mittel aufbringen; für die, die in ihrer Person die
sozial notwendigen Leistungen erbringen; und für die,
welche die Gesetze gestalten und - verwaltend und
rechtsprechend - vollziehen. Für alle diese Beteiligten
soll der Verband ein Forum für den notwendigen offenen
Meinungsaustausch bieten.
Die wissenschaftliche Durchdringung des Sozialrechts hat
immer wieder Schwierigkeiten, mit der raschen
Entwicklung des Rechtsgebietes Schritt zu halten. Es
bedarf der größten Anstrengung, der Praxis, dem Studium
und der Forschung auf dem Gebiet des Sozialrechts das
notwendige gute, systematisch leitende literarische
Handwerkszeug zur Verfügung zu stellen. Der vielfältige
Realitätsbezug des Sozialrechts bedingt zudem, dass
Sozialrechtswissenschaft sinnvoll nur interdisziplinär
und im Austausch mit der Praxis betrieben werden kann.
Der Deutsche Sozialrechtsverband hat sich diese Aufgabe
zentral gestellt. Er will generell die
Sozialrechtswissenschaft fördern. Insbesondere will er
dabei den Kontakt zwischen verschiedenen Bereichen der
Praxis und zwischen Wissenschaft und Praxis auf allen
Gebieten des Sozialrechts verstärken. Er denkt dabei
nicht nur an die juristische, sondern auch an die
medizinische, ökonomische und sozialwissenschaftliche
Seite. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands gewinnen
diese Aufgaben eine besondere Bedeutung.
Die Problemsicht kann nicht dabei in nationalen Grenzen
verharren. Der Vergleich der nationalen
Sozialrechtsordnung hat ebenso an Bedeutung gewonnen wie
das europäische und internationale Sozialrecht.
Der Deutsche Sozialrechtsverband trägt in
Arbeitstagungen, durch Veröffentlichungen und durch
seine Schriftenreihe zur Förderung der anstehenden
Fragen bei und fördert darüber hinaus wissenschaftliche
Einrichtungen und wissenschaftliche Arbeiten.
