- Ansprache des Vorsitzenden des Vorstandes
Der Deutsche Sozialrechtsverband wurde am 3. Februar 1965 in Essen als
Deutscher Sozialgerichtsverband gegründet. Er dient der
Pflege des Sozialrechts in Wissenschaft und Praxis. Im
Mittelpunkt steht das Recht der Sozialleistungen, die von
den Sozialversicherungsträgern, dem Staat sowie den
Gemeinden und Gemeindeverbänden an die sozial zu sichernden
und zu fördernden Personen erbracht werden. Mit der 1982
vollzogenen Umbenennung in Deutscher Sozialrechtsverband
war keine Neuorientierung der verbandlichen Zwecke
verbunden. Vielmehr sollte damit dem Missverständnis
berufsständischer Orientierung vorgebeugt und die
sachbezogene Zielsetzung auch äußerlich zum Ausdruck
gebracht werden.
Der angesprochene Rechtsbereich ist für
die ganze Bevölkerung von größter Bedeutung: für die, die
sozial gesichert und gefördert werden; für die, welche die
Mittel aufbringen; für die, die in ihrer Person die sozial
notwendigen Leistungen erbringen; und für die, welche die
Gesetze gestalten und - verwaltend und rechtsprechend -
vollziehen. Für alle diese Beteiligten soll der Verband ein
Forum für den notwendigen offenen Meinungsaustausch bieten.
Die wissenschaftliche Durchdringung des
Sozialrechts hat immer wieder Schwierigkeiten, mit der
raschen Entwicklung des Rechtsgebietes Schritt zu halten. Es
bedarf der größten Anstrengung, der Praxis, dem Studium und
der Forschung auf dem Gebiet des Sozialrechts das notwendige
gute, systematisch leitende literarische Handwerkszeug zur
Verfügung zu stellen. Der vielfältige Realitätsbezug des
Sozialrechts bedingt zudem, dass Sozialrechtswissenschaft
sinnvoll nur interdisziplinär und im Austausch mit der
Praxis betrieben werden kann. Der Deutsche
Sozialrechtsverband hat sich diese Aufgabe zentral gestellt.
Er will generell die Sozialrechtswissenschaft fördern.
Insbesondere will er dabei den Kontakt zwischen
verschiedenen Bereichen der Praxis und zwischen Wissenschaft
und Praxis auf allen Gebieten des Sozialrechts verstärken.
Er denkt dabei nicht nur an die juristische, sondern auch an
die medizinische, ökonomische und sozialwissenschaftliche
Seite. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands gewinnen
diese Aufgaben eine besondere Bedeutung.
Die Problemsicht kann nicht dabei in
nationalen Grenzen verharren. Der Vergleich der nationalen
Sozialrechtsordnung hat ebenso an Bedeutung gewonnen wie das
europäische und internationale Sozialrecht.
Der Deutsche Sozialrechtsverband trägt in
Arbeitstagungen, durch Veröffentlichungen und durch seine
Schriftenreihe zur Förderung der anstehenden Fragen bei und
fördert darüber hinaus wissenschaftliche Einrichtungen und
wissenschaftliche Arbeiten.
