Dem Verband können beitreten
I. als Einzelmitglieder
a) Vertreter der Wissenschaft (Rechts- und Staatswissenschaft, Medizin,
angrenzende Fachgebiete),
b) Berufsrichter, ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit,
c) Rechtsanwälte, juristische Mitarbeiter der unter Nr. II aufgeführten
Verwaltungen, Organisationen und Körperschaften und andere entsprechend
fachlich qualifizierte Persönlichkeiten,
II. als korporative Mitglieder
a) Gewerkschaften, Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Behindertenverbände
und deren Spitzenverbände, soweit aus ihren Reihen ehrenamtliche Richter
für die Sozialgerichtsbarkeit berufen werden,
b) wissenschaftliche oder die wissenschaftliche Arbeit (§ 2 der Satzung)
fördernde Vereinigungen und Anstalten,
c) Bund, Länder sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen
Rechts und deren Organisationen (wie Sozialversicherungsträger,
Kassenärztliche Vereinigungen, Sozialhilfeträger),
d) privatrechtliche Organisationen, die nicht unerheblich auf dem Gebiet
des Sozialrechts
tätig sind.
Beantragen Sie Ihre Aufnahme bei der Deutschen Sozialrechtsverband e.V. (Jahresbeitrag z.Z. EUR 23,00 (ab 01.01.2012 - EUR 30,00)).
Aufnahmeformular öffnen (PDF-Formular)

