Der Deutsche Sozialrechtsverband wird durch die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den Vorstand tätig. Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Verbandsausschusses muss sowohl der mitgliederschaftlichen Basis als auch den Zwecken des Verbandes Rechnung tragen. Eine gewisse Breite der Struktur wurde deshalb in Kauf genommen.
Vorsitzender des Vorstandes ist Prof. Dr.
Rainer Schlegel; Ministerialdirektor im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales;
stellv. Vorsitzender: Prof. Dr. Ulrich
Becker; Direktor des Max-Planck-Instituts für ausl. und
internationales Sozialrecht;
Ehrenvorsitzende des Vorstandes sind Professor Dr. Georg Wannagat
,
Präsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel,
Professor Dr. Hans F. Zacher, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur
Förderung der Wissenschaften e.V., München und
Prof. Dr. Otto-Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts
a.D.
Vorsitzender des Verbandsausschusses, dessen 70 Mitglieder eine umfassende Reflektion der einschlägigen Erfahrungen, Erkenntnisse und Interessen gewährleisten, ist Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, Kassel.
