Satzung

Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar durch Pflege des Sozialrechts, insbesondere im Sinne des Sozialgesetzbuchs.

Dieser Zweck soll erreicht werden durch
a) Verstärkung des Kontaktes zwischen Wissenschaft und Praxis,
b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen und Lehrstühlen auf dem Arbeitsgebiet des Verbandes,
c) Pflege der Zusammenarbeit zwischen verwandten oder sich überschneidenden wissenschaftlichen Disziplinen,
d) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten,
e) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit,
f) Arbeitstagungen zur Erörterung von Fragen aus Wissenschaft und Praxis.
 

 

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