Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke"
der Abgabenordnung, und zwar durch Pflege des Sozialrechts, insbesondere
im Sinne des Sozialgesetzbuchs.
Dieser Zweck soll erreicht werden durch
a) Verstärkung des Kontaktes zwischen Wissenschaft und Praxis,
b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen und Lehrstühlen auf
dem Arbeitsgebiet des Verbandes,
c) Pflege der Zusammenarbeit zwischen verwandten oder sich
überschneidenden wissenschaftlichen Disziplinen,
d) Förderung wissenschaftlicher Arbeiten,
e) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit,
f) Arbeitstagungen zur Erörterung von Fragen aus Wissenschaft und
Praxis.
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