Für die Wirksamkeit des Verbandes ist es besonders wichtig, dass seine Arbeit sowohl von Einzelmitgliedern als auch von den korporativen Mitgliedern getragen und gestaltet wird.
Als Einzelmitglieder gehören dem Verband u.a. Hochschullehrer, Richter - auch ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit -, Angehörige der Ministerien und der einschlägigen Verwaltungen, juristische Mitarbeiter und sonst fachlich qualifizierte Persönlichkeiten der sozialpolitischen Verbände und Organisationen sowie Rechtsanwälte an.
Korporative Mitglieder sind Bund und Länder, Verbände der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Behinderten mit sozialpolitischer Zielsetzung, Versicherungsträger und ihre Zusammenschlüsse, Ärztevereinigungen und andere sozialrechtlich kompetente Organisationen.
Der Mitgliedsbeitrag für Einzelmitglieder beträgt z.Z. EUR 23,00 (ab 01.01.2012 - EUR 30,00) jährlich. Der Mitgliedsbeitrag für korporative Mitglieder wird jeweils vereinbart. Die in der Schriftenreihe laufend erscheinenden Veröffentlichungen sind für die Mitglieder kostenlos.
