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Grundsatz

Deutscher Sozialrechtsverband e.V.

Doktorandenseminare

Zu den Zwecken des Deutschen Sozialrechtsverbandes zählen seit jeher die Förderung von wissenschaftlichen Institutionen und Lehrstühlen auf dem Arbeitsgebiet des Verbandes, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten sowie die Veranstaltung von Arbeitstagungen zur Erörterung von Fragen aus Wissenschaft und Praxis. Es hat sich daher zu einer Tradition entwickelt, dass der Verband regelmäßig Doktoranden, die auf dem Gebiet des Sozialrechts forschen, zu einem gemeinsamen Seminar einlädt. Hier besteht für den wissenschaftlichen Nachwuchs die gute Möglichkeit, die eigene Arbeit mit einem Kurzreferat vorzustellen und über die eigenen und fremden Thesen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontrovers zu diskutieren.