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Grundsatz

Deutscher Sozialrechtsverband e.V.

Verbandsausschuss

Vorsitzender des Verbandsausschusses
Dr. Martin Krasney
Vita Sabine Knickrehm VitaDr. Martin Krasney

Dr. Martin Krasney geboren 1969, absolvierte nach Abitur und Militärdienst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Im Anschluss nahm Dr. Krasney das Studium der Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg auf. Nach dem Abschluss des Referendariats war er als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in einer internationalen Wirtschaftskanzlei (Gesellschaftsrecht) in Berlin und Stuttgart tätig.
Seit 2008 ist Dr. Krasney Leiter des Stabsbereichs Justitiariat beim GKV-Spitzenverband in Berlin.

Link: GKV-Spitzenverband

 

Der Deutsche Sozialrechtsverband wird durch die Verbandsversammlung, den Verbandsausschuss und den Vorstand tätig. Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Verbandsausschusses muss sowohl der mitgliederschaftlichen Basis als auch den Zwecken des Verbandes Rechnung tragen.
Vorsitzende des Vorstandes ist Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht,
stellv. Vorsitzende: Prof. Dr. Christian Rolfs, Direktor des Instituts für Versicherungsrecht der Universität zu Köln.
Ehrenvorsitzende des Vorstandes sind Professor Dr. Georg Wannagat †, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., Kassel, Professor Dr. Hans F. Zacher †, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., München und Prof. Dr. Otto-Ernst Krasney, Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D.
Vorsitzender des Verbandsausschusses, dessen 70 Mitglieder eine umfassende Reflektion der einschlägigen Erfahrungen, Erkenntnisse und Interessen gewährleisten, ist Dr. Martin Krasney.
Der Verbandsausschuss besteht aus höchstens 80 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung auf vier Jahre gewählt werden.

Dem Verbandsausschuss sollen angehören:
10 Berufsrichter als Vertreter der Sozialgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder,
2 Berufsrichter als Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder,
4 Ehrenamtliche Richter der Sozialgerichtsbarkeit (darunter 2 Versicherte und 2 Arbeitgeber),
2 Vertreter der Anwaltschaft,
5 Vertreter der Arbeitgeber-Organisationen,
5 Vertreter der Arbeitnehmer-Organisationen,
3 Vertreter der Behinderten-Verbände,
4 Vertreter der Verbände der GKV,
2 Vertreter der Wohlfahrtsverbände,
2 Vertreter der Deutschen Unfallversicherung,
3 Vertreter der Rentenversicherungsträger,
1 Vertreter der landwirtschaftlichen Sozialversicherung,
1 Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
1 Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,
1 Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
1 Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
1 Vertreter der Privaten Krankenversicherung,
1 Vertreter der betrieblichen Altersversorgung,
8 Vertreter der Wissenschaft,
12 Vertreter der an Gesetzgebung und Verwaltung auf den Gebieten des Sozialrechts beteiligten Behörden.